27 Grundsätze der Nachhaltigkeit
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Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro von 1992 war für Bildung für nachhaltige Entwicklung sehr wichtig. Dieser Gipfel brachte Politiker:innen, Diplomat:innen, Wissenschaftler:innen, Medienvertreter:innen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus 179 Ländern zusammen, die sich mit den Auswirkungen menschlicher wirtschaftlicher Aktivitäten auf die Umwelt befassten (United Nations, n.d.). Das Hauptziel des sogenannten "Erdgipfels" von Rio bestand darin, eine umfassende Agenda und einen neuen Plan für internationale Maßnahmen in Umwelt- und Entwicklungsfragen zu erstellen, die die internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik im einundzwanzigsten Jahrhundert leiten sollten (ibid).
Die dort erarbeiteten 27 Grundsätze der Nachhaltigkeit dienen seit damals als Grundlage für Regierungen, Gemeinden und Schulen und sind im Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (Vereinte Nationen, 1992, S. 1-5) ausgeführt. Zum gesamten Grundsatzpapier kommen Sie hier >>>Folgend heben wir jene, die wir für die Arbeit zur BNE in der frühkindlichen Bildung als besonders relevant erachten, hervor:
- Grundsatz 3: Das Recht auf Entwicklung
muss so verwirklicht werden, dass die Entwicklungs- und Umweltbedürfnisse
heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise erfüllt werden.
- Grundsatz 4: Um eine nachhaltige
Entwicklung zu erreichen, muss der Umweltschutz ein integraler Bestandteil des
Entwicklungsprozesses sein und kann nicht isoliert davon betrachtet werden.
- Grundsatz 5: Alle Staaten und alle
Menschen arbeiten bei der wesentlichen Aufgabe der Beseitigung der Armut als
unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung zusammen, um die
Unterschiede im Lebensstandard zu verringern und den Bedürfnissen der Mehrheit
der Menschen in der Welt besser gerecht zu werden.
- Grundsatz 6: Der besonderen Lage und den
Bedürfnissen der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten
und der durch Umweltereignisse am stärksten gefährdeten Länder, ist besondere
Priorität einzuräumen. Internationale Maßnahmen im Bereich Umwelt und
Entwicklung sollten auch den Interessen und Bedürfnissen aller Länder Rechnung
tragen.
- Grundsatz 8: Um eine nachhaltige Entwicklung
und eine höhere Lebensqualität für alle Menschen zu erreichen, sollen die
Staaten nicht nachhaltige Produktions- und Konsummuster verringern und
beseitigen und eine angemessene Bevölkerungspolitik fördern.
- Grundsatz 20: Frauen spielen eine
entscheidende Rolle im Umweltmanagement und in der Entwicklung. Ihre
uneingeschränkte Beteiligung ist daher für die Verwirklichung einer
nachhaltigen Entwicklung unerlässlich.
- Grundsatz 21: Die Kreativität, die Ideale
und der Mut der Jugend der Welt sollten mobilisiert werden, um eine globale
Partnerschaft zu schmieden, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und
eine bessere Zukunft für alle zu gewährleisten.
- Grundsatz 24: Kriegsführung ist von Natur
aus destruktiv für eine nachhaltige Entwicklung. Die Staaten sollen daher das
Völkerrecht, das den Schutz der Umwelt in Zeiten bewaffneter Konflikte
vorsieht, achten und erforderlichenfalls an seiner Weiterentwicklung mitwirken.
- Grundsatz 25: Frieden, Entwicklung und Umweltschutz sind voneinander abhängig und untrennbar.