Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro von 1992 war für Bildung für nachhaltige Entwicklung sehr wichtig. Dieser Gipfel brachte Politiker:innen, Diplomat:innen, Wissenschaftler:innen, Medienvertreter:innen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus 179 Ländern zusammen, die sich mit den Auswirkungen menschlicher wirtschaftlicher Aktivitäten auf die Umwelt befassten (United Nations, n.d.). Das Hauptziel des sogenannten "Erdgipfels" von Rio bestand darin, eine umfassende Agenda und einen neuen Plan für internationale Maßnahmen in Umwelt- und Entwicklungsfragen zu erstellen, die die internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik im einundzwanzigsten Jahrhundert leiten sollten (ibid).

Die dort erarbeiteten 27 Grundsätze der Nachhaltigkeit dienen seit damals als Grundlage für Regierungen, Gemeinden und Schulen und sind im Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (Vereinte Nationen, 1992, S. 1-5) ausgeführt. Zum gesamten Grundsatzpapier kommen Sie hier >>>

Folgend heben wir jene, die wir für die Arbeit zur BNE in der frühkindlichen Bildung als besonders relevant erachten, hervor: 

  • Grundsatz 3: Das Recht auf Entwicklung muss so verwirklicht werden, dass die Entwicklungs- und Umweltbedürfnisse heutiger und künftiger Generationen in gerechter Weise erfüllt werden.

  • Grundsatz 4: Um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, muss der Umweltschutz ein integraler Bestandteil des Entwicklungsprozesses sein und kann nicht isoliert davon betrachtet werden.

  • Grundsatz 5: Alle Staaten und alle Menschen arbeiten bei der wesentlichen Aufgabe der Beseitigung der Armut als unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung zusammen, um die Unterschiede im Lebensstandard zu verringern und den Bedürfnissen der Mehrheit der Menschen in der Welt besser gerecht zu werden.

  • Grundsatz 6: Der besonderen Lage und den Bedürfnissen der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten und der durch Umweltereignisse am stärksten gefährdeten Länder, ist besondere Priorität einzuräumen. Internationale Maßnahmen im Bereich Umwelt und Entwicklung sollten auch den Interessen und Bedürfnissen aller Länder Rechnung tragen.

  • Grundsatz 8: Um eine nachhaltige Entwicklung und eine höhere Lebensqualität für alle Menschen zu erreichen, sollen die Staaten nicht nachhaltige Produktions- und Konsummuster verringern und beseitigen und eine angemessene Bevölkerungspolitik fördern.

  • Grundsatz 20: Frauen spielen eine entscheidende Rolle im Umweltmanagement und in der Entwicklung. Ihre uneingeschränkte Beteiligung ist daher für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung unerlässlich.

  • Grundsatz 21: Die Kreativität, die Ideale und der Mut der Jugend der Welt sollten mobilisiert werden, um eine globale Partnerschaft zu schmieden, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und eine bessere Zukunft für alle zu gewährleisten.

  • Grundsatz 24: Kriegsführung ist von Natur aus destruktiv für eine nachhaltige Entwicklung. Die Staaten sollen daher das Völkerrecht, das den Schutz der Umwelt in Zeiten bewaffneter Konflikte vorsieht, achten und erforderlichenfalls an seiner Weiterentwicklung mitwirken.

  • Grundsatz 25: Frieden, Entwicklung und Umweltschutz sind voneinander abhängig und untrennbar.